Was ist Mediation
Die Mediation ist eine Methode des Vermittelns und Verhandelns. Sie ist eine konstruktive Form der Konfliktlösung. Im Rahmen der Mediation werden strittige bzw. konflikthafte Themen verhandelt.
Die MediatorInnen achten darauf,
- dass die verhandelten Themen im Zentrum bleiben, konstruktiv bearbeitet werden und
- dass die Parteien für ihre eigenen Interessen und Bedürfnisse einstehen.
Die Medianden treffen die Entscheidungen selbst, die MediatorInnen unterstützen sie dabei.
Ziel der Mediation ist, dass die Parteien faire und befriedigende Lösungen für die strittigen Punkte finden. Die MediatorInnen fördern diesen Prozeß. Die Mediation ist keine Psychotherapie, Probleme werden nicht aufgearbeitet jedoch beleuchtet, soweit es zur Lösung der anstehenden Probleme nötig ist. Die Mediation ist keine Rechtsberatung. Bei Bedarf wird den MediandInnen empfohlen, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Ich biete Mediation in folgenden Bereichen an:
- bei Besuchsrechtsfragen auch nach einer Trennung oder Scheidung,
- bei Erbangelegenheiten,
- bei Scheidung oder Trennung (Beenden einer Lebensgemeinschaft),
- bei anderen strittigen Familienangelegenheiten,
- bei Firmenübergaben,
- bei innerbetrieblichen Konflikten,
- bei Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten und
- bei Konflikten zwischen VertreterInnen einer öffentlichen Einrichtung und Privatpersonen.
Bei Bedarf kann eine Mediatorin zusätzlich hinzugezogen werden.
Ich bin eingetragener Zivilrechtsmediator in der Liste der MediatorInnen beim Bundesministerium für Justiz (s. Zivilrechtsmediationsausbildungsverordnung).
Dauer und Kosten:
Eine Sitzung besteht in der Regel aus 1 oder 2 Einheiten zu je 45 Minuten. Bis eine Einigung erzielt wird sind üblicherweise zwischen 4 und 8 Sitzungen (2 Einheiten) nötig. Die Anzahl der Sitzungen hängt ab von den eingebrachten Streitthemen, von der Konfliktintensität, von der Kompromissbereitschaft der mediierten Personen und deren Bedürfnissen.
Ein-Thema-Konfliktlösung: Sollte es sich um ein Thema handeln kann ev. auch die Ein-Thema-Konfliktlösung (auch Kurzzeitmediation genannt) angewendet werden. Sie dauert nur ein bis zwei Sitzungen.
Die Kosten für Mediationen werden pro Sitzung verrechnet und orientieren sich nicht am Streitwert;
Üblicher Ablauf einer Mediation:
Zu Beginn einer Mediation ist die Einleitungsphase. Sie beginnt mit der Anmeldung der Mediand_innen zur Mediation und endet beim Betreten des Raumes.
Bei höher eskalierten Mediationen oder lange bestehenden Konflikten können vor der ersten gemeinsamen Sitzung Einzelgespräche geführt werden.
Im ersten Gespräch wird der Mediationsprozess erläutert. Weiters wird geklärt, ob Mediation für die anwesenden Parteien zum aktuellen Zeitpunkt das Richtige ist.
Bei einer Entscheidung für die Mediation werden in der Folge die zu lösenden Themen gesammelt.
Danach wird ein Mediationsvertrag erstellt. Dieser Vertrag bildet die Grundlage für den folgenden Mediationsprozeß. Er erzeugt für die MediandInnen keine Bindung, die Mediation für eine bestimmte Zeitspanne in Anspruch nehmen zu müssen sondern legt die Grundregeln fest, die während der Sitzungen gelten.
Nun zu den Phasen des weiteren Ablaufs:
- Fakten sammeln
Es werden jene Punkte gesammelt, die geklärt werden sollen. Jede Streitpartei kann ihre Wünsche formulieren.
- Erarbeiten der strittigen Punkte
In dieser Phase haben die MediandInnen den nötigen Raum, um ihre Standpunkte zu den jeweiligen strittigen Punkten vorzutragen. Mit Hilfe verschiedener Mediationstechniken werden die hinter den Forderungen liegenden Interessen und Bedürfnisse gemeinsam mit den MediatorInnen erarbeitet.
- Gegenseitiges Verständnis herstellen
Weitere Methoden der Mediation ermöglichen es, den PartnerInnen die Position des jeweiligen Gegenübers verständlich zu machen. Dies ist eine Voraussetzung, um später Einigungen erzielen zu können.
- Suchen von Lösungsmöglichkeiten
Nun werden Lösungsmöglichkeiten für die strittigen Punkte gesucht. Je mehr Lösungsmöglichkeiten gefunden werden, desto eher kann es in der nächsten Phase zu Einigungen kommen.
- Die Einigung
In einer Phase des Verhandelns über jeden einzelnen Problembereich suchen die MediandInnen aus den gefundenen Möglichkeiten jene Variante aus, die am ehesten den Bedürfnissen beider entspricht.
- Erstellen der Mediationsvereinbarung
Die erzielten Ergebnisse können allein, in der Mediation oder von einem Rechtsanwalt in einer Mediationsvereinbarung festgehalten werden. Diese Vereinbarung dient z.B. im Falle einer Scheidung als Grundlage für die einvernehmliche Scheidung.
- Abschlussgespräch
Abschließend wird besprochen, wie die Konfliktparteien im Falle neuerlich auftretender Konflikte vorgehen werden.